· Fachbeitrag · Bewirtungskosten
Notizen zum Anlass retten Betriebsausgabenabzug
| Sind auf dem Bewirtungsbeleg nur die Namen der Teilnehmer sowie deren Funktion vermerkt und nicht der betriebliche Anlass der Bewirtung, kippt der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug ( FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.5.2011, Az: 12 K 12209/10 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 6 | ID 29342470