06.02.2023 · Nachricht · Bilanz
Bonuspunkte-Programm: BFH lässt Rückstellung zu
| Wer ein Bonuspunkte-Programm auflegt, muss auch damit rechnen, dass Kunden die Boni irgendwann in Anspruch nehmen. Der Unternehmer darf deshalb für die Verpflichtung aus einem solchen Kundenbindungsprogramm eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden. Das hat der BFH klargestellt. |
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