08.02.2023 · Fachbeitrag · Bilanz
Mitarbeiter-Boni: Wann darf Ihr Unternehmen eine Rückstellung bilden?
| Die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung setzt u. a. voraus, dass es wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit entsteht. Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr Gründe für das Entstehen der Verbindlichkeit sprechen als dagegen („51 Prozent“). Diese Voraussetzung erfüllt ein Unternehmen, das seit vielen Jahren bei positivem Jahresüberschuss Mitarbeiter-Boni auszahlt. Es kann für die Mitarbeiter-Boni eine Rückstellung bilden, entschied das FG Münster. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig