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  • · Fachbeitrag · Bilanz

    Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen: BMF rudert zurück

    | Über eine sensationelle Entwicklung bei der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen ist SSP Steuern sparen professionell von Rechtsanwältin Sabine Frfr. von Berchem, der Stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Beratender Ingenieure informiert worden. Das BMF will die mit Schreiben vom 29. Juni 2015 mitgeteilten Rechtsgrundsätze jetzt doch nicht in den Bilanzen des Jahres 2015 angewendet wissen, sondern erst bei Verträgen, die nach dem 30. Juni 2016 abgeschlossen werden. |

     

    Hintergrund | Der BFH hatte 2014 entschieden, dass der Gewinn eines Bauunternehmens oder eines Architektur- bzw. Ingenieurbüros nicht erst bei der Stellung der Schlussrechnung realisiert ist, sondern bereits, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist (Urteil vom 14.5.2014, Az. VIII R 25/11, Abruf-Nr. 142955). Die Finanzverwaltung hatte darauf reagiert und Anwendungsgrundsätze für die Bilanz 2015 veröffentlicht. Jetzt rudert das BMF zurück und vermeldet, dass die Entscheidungsgrundsätze erstmals auf Verträge angewendet werden, die nach dem 30. Juni 2016 abgeschlossen werden (BMF, Schreiben vom 18.2.2016, Az. IV C 6 - S 2130/15/10001, Abruf-Nr. 146464).

     

    PRAXISHINWEIS | Es bleibt also spannend. SSP wird die weitere Entwicklung verfolgen und Ihnen Handlungsoptionen erläutern.

     
    Quelle: ID 43895215