· Fachbeitrag · Bilanz
Mit Bilanzierungswahlrechten Steuern aktiv gestalten: Die Rechnungsabgrenzungsposten
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Der Totalgewinn ist von der Aufnahme bis zur Beendigung einer Tätigkeit immer identisch ‒ unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Allerdings gibt es eine Vielzahl steuerlicher Wahlrechte, mit denen Sie aktiv und legal den Gewinn von einer Periode in eine andere Periode verschieben und so progressionsbedingt Steuern sparen können. Teil 2 der Serie beleuchtet das Potenzial der Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). |
Das sind Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
Eine Einnahme oder Ausgabe wird nicht immer in dem Jahr gezahlt, zu dem sie bei wirtschaftlicher Betrachtung gehört. Während Sie eine Forderung bzw. Verbindlichkeit bilanzieren müssen, wenn das Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit bereits verstrichen ist und die Zahlung in späteren Perioden erfolgt, müssen Sie im umgekehrten Fall einen Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) bilden (§ 5 Abs. 5 S. 1 EStG). RAP sind also zu bilden, wenn
- 1. eine Zahlung vor dem Abschlussstichtag erfolgt (Ausgabe oder Einnahme),
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig