· Fachbeitrag · Bilanz
Mit Bilanzierungswahlrechten Steuern aktiv gestalten (Teil 3): Der Investitionszuschuss
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Der Totalgewinn ist von der Aufnahme bis zur Beendigung einer Tätigkeit immer identisch ‒ unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Allerdings gibt es eine Vielzahl steuerlicher Wahlrechte, mit denen Sie aktiv und legal den Gewinn von einer Periode in eine andere verschieben und so progressionsbedingt Steuern sparen können. Teil 3 der Serie beleuchtet, wie Sie Zuschüsse für die Investition in Anlagegüter steuergestaltend behandeln. |
Grundsatz: Zuschuss ist gewinnerhöhende Betriebseinnahme
Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die ein Zuschussgeber Ihnen zur Förderung eines ‒ zumindest auch ‒ in seinem Interesse liegenden Zwecks zuwendet und denen keine Gegenleistung Ihrerseits gegenübersteht (R 6.5 Abs. 1 EStR). Fehlt dieses Eigeninteresse des Leistenden, handelt es sich nicht um einen Zuschuss.
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Zuschüsse im Sinne der EStR
Keine Zuschüsse im Sinne der EStR
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