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  • · Fachbeitrag · Bilanzierung

    E-Bilanz: So vermeiden Steuerberater Rückfragen des Fiskus

    | Viele Unternehmen und deren Steuerberater übermitteln bei der E-Bilanz nur die Mussfelder nach § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG. Das reicht aber nicht aus, um die Bilanz zu prüfen. Darauf hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hingewiesen. Um zeitaufwändige Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten bestimmte Daten freiwillig ermittelt werden. |

     

    Rückfragen vermeiden Sie, wenn mindestens folgende Unterlagen freiwillig elektronisch übermittelt oder per Post ans Finanzamt geschickt werden (BayLfSt, Verfügung vom 15.12.2015, Az. O 2245.2.1-3/46 St 15, Abruf-Nr. 146207):

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