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  • 17.12.2015 · Fachbeitrag · Buchführung

    Betriebsveranstaltung: Zwei Besonderheiten beachten

    | Dass bei Arbeitnehmern Lohnsteuer anfallen kann, wenn bei einer Betriebsveranstaltung die Kosten je Teilnehmer mehr als 110 Euro betragen, ist klar. Doch wie werden Teilnehmer an einer Betriebsveranstaltung ertragsteuerlich behandelt, die keine Arbeitnehmer sind? Was passiert mit dem Vorsteuerabzug, wenn die Teilnehmerkosten für einen Arbeitnehmer über dem Freibetrag von 110 Euro liegen? Antworten auf diese Fragen hat die Finanzverwaltung gegeben. |