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  • · Nachricht · Buchführung

    Umsätze mit EC-Karten in der Kasse: Neues aus dem BMF

    | Zum Thema „Darf ein Unternehmen Umsätze mit EC-Karten in der Kasse ausweisen?“ gibt es Neues aus dem BMF: Die (zumindest teilweise) Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch stellt weiterhin einen formellen Mangel der Kassenführung dar. Bei der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf die Verwerfung der Buchführung nach § 158 AO bleibt dieser Mangel aber außer Betracht. |

     

    Wichtig | Es gibt aber zwei Voraussetzungen, damit Sie EC-Kartenumsätze zunächst über die Kasse buchen dürfen (BMF, Schreiben vom 29.06.2018, Az. IV A 4 ‒ S 0316/13/10003-09, Abruf-Nr. 202302):

    • Der Zahlungsweg muss ausreichend dokumentiert werden.