· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Betriebsaufgabe oder -verkauf wegen Corona: So nutzen Sie Steuervergünstigungen optimal
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Weitermachen oder aufhören? Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, die die Sechzig erklommen haben. Die Corona-Krise könnte dazu führen, dass die Antwort jetzt häufiger als sonst „aufhören“ bzw. „verkaufen“ lautet. Erfahren Sie deshalb, wie Sie sich in dieser Situation gegenüber dem Finanzamt richtig verhalten, auch um die zur Verfügung stehenden Steuervergünstigungen optimal zu nutzen. |
Die Betriebsaufgabe und das Finanzamt
Viele Selbstständige unterliegen dem Irrglauben, dass sie mit der Abmeldung ihres Gewerbes allen Verpflichtungen Rechnung getragen haben. Insbesondere der Fiskus sieht dies jedoch anders. Eine Betriebsaufgabe ist für das Finanzamt stets ein Intensivprüffall.
Das liegt an den „stillen Reserven“. Das sind die abgeschriebenen Vermögenswerte, die Sie gebildet haben, während Ihr Betrieb bestanden hat. Diese müssen Sie spätestens bei der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs erfassen und versteuern. In gewissen Konstellationen können Sie dabei aber von steuerzahlerfreundlichen Vorschriften profitieren, um auf den Gewinn möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen.
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