· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Die „neue“ degressive Abschreibung in § 7 EStG:So generieren Sie zusätzliche Liquidität
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz will die Bundesregierung nach dem Gesetzesentwurf vom 06.06.2020 u. a. auch eine degressive Abschreibung einführen. SSP informiert, welche Rahmenbedingungen dafür gelten und welche Liquiditätsvorteile Sie so generieren können. |
Um diese gesetzliche Regelung geht es
Konkret soll § 7 Abs. 2 EStG reaktiviert werden. Dieser sah für Investitionen, die im Zeitraum nach dem 31.12.2008 bis vor dem 01.01.2011 getätigt wurden, vor, dass der Investor dafür eine degressive Abschreibung vornehmen konnte. Die Neuregelung ist inhaltsgleich mit dieser alten Regelung. Die Tatbestandsvoraussetzungen lauten:
- 1. Bewegliches Wirtschaftsgut
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