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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Rücklage nach § 6b EStG: BMF verlängert Investitionsfristen

    | Das BMF hat die für die Rücklage für Ersatzbeschaffung in R 6.6 EStR geregelten Reinvestitionsfristen erneut vorübergehend verlängert. |

     

    Es gilt Folgendes: Die Fristen verlängern sich um

    (BMF, Schreiben vom 20.09.2022, Az. IV C 6 ‒ S 2138/19/10002 :003, Abruf-Nr. 231364).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Die Rücklage nach § 6b EStG: So können Sie damit auch ohne Investition Steuern sparen“, SSP 6/2021,Seite 21 → Abruf-Nr. 47321106
    Quelle: ID 48590831