· Fachbeitrag · Einkommensteuer/Umsatzsteuer
Pkw: Kein Vorsteuerabzug und trotzdem umsatzsteuerpflichtiger Verkauf?
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| In der Praxis werden Pkw häufig teilweise unternehmerisch und teilweise privat genutzt. Spätestens bei der Entnahme oder einem Verkauf stellt sich dann die Frage, ob der Vorgang Umsatzsteuer auslöst. Das hängt u.a. auch davon ab, in welcher Weise man den Pkw zuvor dem Unternehmen zugeordnet hat. Bei missglückter Gestaltung kann sogar der Verkauf eines Pkw Umsatzsteuer auslösen, bei dem man beim Kauf keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnte (z. B. Kauf von privat). Solche teuren Fehler gilt es zu vermeiden. SSP klärt Sie auf. |
Die steuerlichen Grundsätze
Zunächst ist zu unterscheiden, dass es sich im Einkommensteuerrecht um Betriebsvermögen und im Umsatzsteuerrecht um Unternehmensvermögen handelt. Die Begrifflichkeiten haben nicht nur theoretische, sondern insbesondere praktische Bedeutungen. Betriebsvermögen und Unternehmensvermögen werden nach grundlegend unterschiedlichen Maßgaben beurteilt.
Ob ein Gegenstand (hier: Pkw) dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden muss oder kann, hängt von der beabsichtigten Verwendung ab. Es sind drei Konstellationen zu unterscheiden (BMF, Schreiben vom 02.01.2014 Az. IV D 2 ‒ S 7300/12/10002, Abruf-Nr. 140390):
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