· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Steuersparmodell E-Bike: So profitieren auchUnternehmer bestmöglich!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Der Sommer steht bevor, und E-Bikes sind nach wie vor gefragt. Viele Unternehmer sind bereits dazu übergegangen, Mitarbeitern kostenlose oder vergünstigte E-Bikes zur Nutzung zu überlassen. Seltener im Blick ist, dass sich der Unternehmer auch selbst ein E-Bike zur Verfügung stellen und die Kosten von der Steuer absetzen kann. SSP erläutert die Spielregeln und zeigt anhand eines Praxisfalls, wie lukrativ dies sein kann. |
Begünstigte E-Bikes und Pedelecs
Das vorgestellte Steuersparmodell gilt lediglich für E-Bikes und Pedelecs, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad einzuordnen sind. Es darf folglich keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht bestehen. Damit ist z. B. eine Anwendung auf Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, ausgeschlossen. Im Fahrradhandel sind entsprechend begünstigte E-Bikes oder Pedelecs problemlos erhältlich. Preislich lassen sich günstige Modelle bereits ab etwa 1.000 Euro erwerben, nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Typischerweise kostet ein E-Bike zwischen 2.000 und 3.000 Euro.
Zuordnung des E-Bikes zum Betriebsvermögen
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern E-Bikes zur Verfügung, handelt es sich bei diesen immer um notwendiges Betriebsvermögen. Nutzen Sie das E-Bike jedoch selbst, ist die Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht ganz so einfach. Denn es kommt darauf an, in welchem Umfang Sie das E-Bike für betriebliche bzw. private Zwecke verwenden. Ist der betriebliche Nutzungsanteil zu gering, handelt es sich bei dem E-Bike um steuerliches Privatvermögen.
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