26.03.2015 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Verschonungsregeln: Steuerbescheide ergehen weiter vorläufig
| Das BMF hat in einem Runderlass darauf hingewiesen, dass Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregeln bei der Übertragung von Betrieben weiterhin vorläufig ergehen (Abruf-Nr. 144084 ). Das hat die Frage aufgeworfen, warum ein Vorläufigkeitsvermerk notwendig ist, wenn die verfassungswidrigen Verschonungsregeln bis zur Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes weiterhin angewandt werden dürfen. |
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