Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.03.2015 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Verschonungsregeln: Steuerbescheide ergehen weiter vorläufig

    | Das BMF hat in einem Runderlass darauf hingewiesen, dass Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregeln bei der Übertragung von Betrieben weiterhin vorläufig ergehen (Abruf-Nr. 144084 ). Das hat die Frage aufgeworfen, warum ein Vorläufigkeitsvermerk notwendig ist, wenn die verfassungswidrigen Verschonungsregeln bis zur Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes weiterhin angewandt werden dürfen. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents