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  • 21.04.2016 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen verfassungskonform

    | Knapp vier Jahre, nachdem das FG Hamburg dem BVerfG die Frage vorgelegt hat, ob die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG für Schuldzinsen, Mieten und Pachten verfassungskonform sind, hat es seine Entscheidung getroffen: Die anteilige Hinzurechnung zum Gewerbeertrag für Schuldzinsen sowie für Mieten und Pachten beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter verstößt nicht gegen die Verfassung. |