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  • 23.10.2017 · Nachricht · Gewerbesteuer

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG: Einspruch vorbehalten

    | Geht es um die Hinzurechnung von Zinsen und Mieten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter zum Gewerbeertrag, entsteht oft der Eindruck, dass die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in § 8 Nr. 1 GewStG unumstritten ist. Ist sie aber nicht. Beim BFH sind nämlich zwei Musterprozesse anhängig. |