· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag: Abgestimmter Ländererlass schafft Klarheit
| Bereits seit 2008 kämpfen sich Gewerbetreibende und Steuerberater mehr schlecht als Recht durch die Gewerbesteuererklärung. Denn seit diesem Jahr gelten bei der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen zum Gewerbeertrag völlig neue Spielregeln. Ein Erlass der Finanzverwaltung soll nun für Klarheit sorgen. |
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Bei dem Erlass handelt es sich um eine - mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte - Verwaltungsanweisung, die den letzten Erlass zu § 8 Nr. 1 GewStG vom 4. Juli 2008 ergänzt (Abruf-Nr. 113799). Die Klarstellungen liegen bisher nur im Entwurf vor, werden von den Prüfern und Sachbearbeitern in den Finanzämtern jedoch bereits Eins zu Eins umgesetzt.
Das Schema zur Hinzurechnung
Das Schema zur Ermittlung der Hinzurechnung sieht wie folgt aus:
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