· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Musterprozess zur Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten
| Seit 2008 ärgern sich Gewerbetreibende über die neu geregelten Hinzurechnungen beim Gewerbeertrag. Das FG Hamburg hält die Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten für verfassungswidrig und hat - wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage - das BVerfG angerufen. |
PRAXISHINWEIS | Stützen Sie einen Einspruch, solange noch kein Aktenzeichen des BVerfG existiert, auf die Hamburger Entscheidung (FG Hamburg, Beschluss vom 29.2.2012, Az. 1 K 138/10; Abruf-Nr. 120853. Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts müssen nur solche Unternehmer einlegen, bei denen die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 100.000 Euro lagen und so den Gewerbeertrag tatsächlich erhöht haben. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 4 | ID 32491130