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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Abschreibung für Konzessionen zur Personenbeförderung

    | Hat ein Unternehmen in der Vergangenheit eine Konzession (Verkehrsgenehmigung) für Personen- oder Güterverkehr erworben, konnte es die Aufwendungen für dieses immaterielle Wirtschaftsgut nicht abschreiben. Weil sich im öffentlichen Nahverkehr die Vergabeverfahren geändert haben, ist dort jetzt aber eine Abschreibung von Konzessionen zulässig. |

     

    Hintergrund | Das Personenbeförderungsgesetz ist am 1. Januar 2013 novelliert worden. Seitdem muss die Vergabe von Konzessionen für Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr europaweit ausgeschrieben werden. Folglich können Verkehrsunternehmen nicht mehr davon ausgehen, dass eine einmal erteilte Konzession verlängert wird. Deshalb ist eine Abschreibung auf die Laufzeit der Konzession zulässig. Das gilt nur nicht für Taxibetriebe (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo ESt Nr. 04/2014 vom 16.1.2014).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 4 | ID 43008082