· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
BMF bringt neue Spielregeln für die Gewinnermittlung selbstständiger Tagesmütter
| Das Geschäft mit der Kindertagespflege boomt. Immer mehr Eltern vertrauen ihr Kind einer Tagesmutter (bzw. einem Tagesvater) an. Tagesmütter üben grundsätzlich eine selbstständige erzieherische Tätigkeit aus. Wie ihr Gewinn ermittelt und besteuert wird, hat das BMF jetzt klargestellt. |
Die ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege
Erhält eine selbstständige Tagesmutter vom Staat oder den Eltern laufende Geldleistungen, die zum einen Sachaufwand erstatten und zum anderen die Förderungsleistung der Tagesmutter anerkennen, liegen steuerpflichtige Betriebseinnahmen vor. Steuerfrei nach § 3 Nr. 9 EStG sind dagegen die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe geleisteten Erstattungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, die Erstattungen zu einer angemessenen Alterssicherung und zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.
Ihre steuerpflichtigen Betriebseinnahmen kann die Tagesmutter, je nachdem, in welchen Räumlichkeiten das Kind betreut wird, entweder um die tatsächlich angefallenen Kosten oder um pauschale Betriebsausgaben mindern. Das Schaubild klärt die Zusammenhänge.
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