· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Die Reinvestitionsrücklage in § 6b EStG: Neue Entwicklungen zu einem alten Steuersparmodell
| Die Reinvestitionsrücklage in § 6b EStG ermöglicht es Unternehmern, stille Reserven, die aus dem Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter resultieren, vorerst nicht versteuern zu müssen. SSP stellt Ihnen das Steuersparmodell vor und macht Sie mit zwei Musterprozessen beim BFH vertraut, die Sie bei Einsatzüberlegungen zur Reinvestitionsrücklage kennen sollten. |
Grundzüge zur Rücklagenbildung nach § 6b EStG
Sind Sie Unternehmer und veräußern ein betriebliches Gebäude, können Sie für den Gewinn aus diesem Verkauf (= stille Reserven) eine Rücklage bilden. Sie haben dann vier Jahre Zeit, eine neue Immobilie zu kaufen. Die Rücklage wird auf die Anschaffungskosten der neuen Immobilie übertragen. Investieren Sie innerhalb des Vierjahreszeitraums nicht, müssen Sie die Rücklage auflösen und Strafzuschläge versteuern. Die Übertragungsmöglichkeiten sind jedoch begrenzt, wie das folgende Schema zeigt:
| |||
Übertragung von | Grund und Boden | Aufwuchs | Gebäude |
Grund und Boden | Möglich | Möglich | Möglich |
Aufwuchs in Verbindung mit Grund und Boden | Nein | Möglich | Möglich |
Gebäude | Nein | Nein | Möglich |
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