· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG: Neues zum Steuersparmodell für Unternehmer
| Verkauft Ihr Unternehmen Anlagevermögen mit Gewinn, profitieren Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG . Sie müssen den Gewinn nicht als gewinnerhöhende Betriebseinnahme versteuern, sondern können ihn auf Ersatzwirtschaftsgüter übertragen oder eine Rücklage in der Bilanz ausweisen. Vor dem BFH hängt ein neuer Musterprozess, der das „Einsatzgebiet“ von § 6b EStG vor allem bei Verschmelzungen deutlich ausweiten könnte. |
Die Steuervergünstigung nach § 6b EStG
§ 6b EStG bietet Ihnen als Unternehmer zwei Möglichkeiten, die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns zu vermeiden:
1. Übertragung auf Ersatzwirtschaftsgut
Sie dürfen die stillen Reserven, die durch die Veräußerung eines Wirtschaftsguts entstanden sind, von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anderer begünstigter Wirtschaftsgüter abziehen, die Sie entweder im selben Jahr oder im Vorjahr gekauft oder hergestellt haben.
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