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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Dieselgate und Fahrverbote: So gehen Unternehmen in der Gewinnermittlung damit um

    | Haben Sie Dieselfahrzeuge im betrieblichen Fuhrpark? Dann stellen sich Ihnen bei den Jahresabschlussarbeiten für 2017 zwei Fragen: Können Sie Wertverluste aufgrund drohender Fahrverbote steuermindernd geltend machen? Wie verbuchen Sie Nachrüstungen in der Gewinnermittlung, mit denen Sie Fahrverbote vermeiden. SSP liefert Ihnen die Antwort. |

    Teilwertabschreibung für Dieselfahrzeuge?

    Diesel-Pkw, die von Fahrverboten betroffen wären, verlieren an Wert. Kann man den Wertverlust über eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 und Nr. 2 S. 2 EStG gewinnmindernd ansetzen? Die Antwort lautet „nein“. Denn eine Teilwertabschreibung setzt voraus, dass ein Gegenstand des Anlagevermögens dauerhaft in seinem Wert gemindert ist. Diese dauernde Wertminderung werden Finanzämter aus folgenden Gründen verneinen:

     

    • Eine Wertminderung ist nur regional an Orten zu erwarten, an denen Dieselfahrverbote drohen bzw. ausgesprochen werden. Überregional, also an Orten ohne (drohende) Fahrverbote dürfte es zu keinen Wertminderungen älterer Dieselfahrzeuge kommen.