· Fachbeitrag · Steuererklärung
Entschädigungen im Zuge des Dieselskandals: Kassiert das Finanzamt mit?
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau und RA Matthias Trinks, Eisenhüttenstadt
| Viele Betroffene werden es schon nicht mehr geglaubt haben. Doch inzwischen fließen tatsächlich in größerem Umfang Entschädigungs- und ähnliche Zahlungen anlässlich des weiterhin allgegenwärtigen Dieselskandals im Kfz-Handel. Die BGH-Entscheidung vom 25.05.2020 wird das weiter befeuern. SSP erläutert deshalb, welche Zahlungen bei Ihnen als Kunden steuerliche Folgen auslösen. |
Die Vorgeschichte der Schadenersatzzahlungen
Im Jahr 2015 war bekannt geworden, dass VW in großem Maß eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung verwendet hatte. Abgasnormen wurden nur in einem speziellen Prüfstandsmodus erreicht, im Normalbetrieb war die Abgasreinigungsanlage weitgehend abgeschaltet. Nach und nach entdeckte man ähnliche Manipulationen auch bei anderen Herstellern.
Es folgte eine Reihe von Einzelklagen von Käufern mit unterschiedlichem Ausgang. Später gab der BGH den Hinweis, dass er von einem rechtswidrigen Verhalten von VW ausgehe. Der Autobauer verglich sich dann in der extra eingeführten Musterfeststellungsklage. Am 25.05.2020 ist schließlich die erste abschließende BGH-Entscheidung veröffentlicht worden, die weitgehend zugunsten der Käufer ausgegangen ist (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19, Abruf-Nr. 216005).
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