13.03.2019 · Nachricht · Gewinnermittlung
Privat genutzter Elektro-Pkw: Das gilt bei der Umsatzsteuer
| Für Elektro- bzw. Hybrid-Elektrofahrzeuge, die Sie im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 anschaffen oder leasen, wird die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung halbiert (SSP 1/2019, Seite 7). Offen blieb, ob sich die Bemessungsgrundlage auch umsatzsteuerlich reduziert. SSP hat deshalb beim BMF nachgehakt. |
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