Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    So nutzen Unternehmer die neuen Spielregeln zur Rücklage für Ersatzbeschaffung

    | Die Rücklage für Ersatzbeschaffung ist ein attraktives Steuerspar- und Gestaltungsmodell, das sowohl Bilanzierende als auch Unternehmer nutzen können, die den Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Erfahren Sie auf einen Blick, was es damit auf sich hat und warum es durch eine BFH-Entscheidung noch attraktiver geworden ist. |

     

    Die Funktionsweise der Rücklage für Ersatzbeschaffung nach § 6b EStG

    Die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach § 6b EStG ist unter anderem zulässig, wenn ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens infolge höherer Gewalt (Brand, Sturm, Hochwasser, Diebstahl, unverschuldeter Unfall) aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.

    • Beispiel

    Ihr Betriebs-Pkw wird während einer Geschäftsreise gestohlen. Die Versicherung überweist Ihnen für dieses Fahrzeug 20.000 Euro. Der Restbuchwert (Anschaffungskosten des Pkw minus Abschreibung) betrug 5.000 Euro. Durch die Versicherungsleistungen haben Sie also einen Gewinn von 15.000 Euro erzielt. Im Fachjargon spricht man von der Aufdeckung stiller Reserven. Folge: Sie haben nun zwei Möglichkeiten, mit diesem Gewinn umzugehen:

    • 1. Sie versteuern die 15.000 Euro ganz normal als Betriebseinnahme.
    • 2. Sie bilden eine Rücklage für Ersatzbeschaffung, weil Sie in absehbarer Zeit den Kauf eines Ersatzfahrzeugs planen.
    BFH verlängert Fristen für Ersatzbeschaffung

    Bei Alternative 2 verlangt die Finanzverwaltung, dass das Ersatzwirtschaftsgut innerhalb von zwei Wirtschaftsjahren gekauft wird (bei Neubau eines Gebäudes beträgt die Frist vier Jahre). Wird innerhalb dieser Frist nicht investiert, müssen Sie den bisher nicht versteuerten Gewinn (stille Reserven) am Ende des Jahres, in dem die Frist ausläuft, in voller Höhe versteuern (R 6.6 EStR).

     

    Wichtig | Der BFH hat diese Ersatzinvestitionsfristen jetzt zu Ihren Gunsten verlängert; bei beweglichen Ersatzgegenständen auf vier Jahre, beim Neubau von Gebäuden auf sechs Jahre (BFH, Urteil vom 12.1.2012, Az. IV R 4/09; Abruf-Nr. 121439). Das hat im Ausgangsbeispiel folgende Konsequenzen.

    • Weiterführung des Beispiels

    Sie kaufen sich innerhalb des neuen Vierjahreszeitraums einen Ersatz-Pkw für 33.000 Euro. Lösen Sie nun die Rücklage für Ersatzbeschaffung auf, müssen Sie die 15.000 Euro nicht sofort voll Ihrem Gewinn hinzurechnen. Die 15.000 Euro werden vielmehr auf die Anschaffungskosten des Ersatz-Pkw angerechnet. Folge: Es verbleiben nur noch Anschaffungskosten von 18.000 Euro. Die Abschreibung für den neuen Pkw beträgt in den nächsten sechs Jahren also 3.000 Euro pro Jahr.

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 18 | ID 34643220