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BFH: Zahlung auf Wertguthabenkonto ist steuerlich noch folgenlos
| Das Modell, dass Geschäftsführer, die an der GmbH nicht beteiligt sind, einen Teil ihres Arbeitslohns in ein Wertguthabenkonto einzahlen, um so einen vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren, wird noch interessanter. Der BFH hat nämlich entschieden, dass die Einzahlung auf dem Wertguthabenkonto lohnsteuerlich noch irrelevant ist. Damit bringt Ihnen das Modell nicht nur einen Steueraufschub, sondern ‒ wenn der Gesetzgeber die Pläne zur Steuertarifsenkung umsetzt ‒ gar eine effektive Steuerentlastung. |
Im konkreten Fall wurden vom Gehalt des Fremdgeschäftsführers jeden Monat 6.000 Euro auf ein Wertguthabenkonto eingezahlt. Die Zahlung diente dazu, dessen vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren. Die Finanzverwaltung wollte die Einzahlungen sofort als Arbeitslohn versteuern (BMF, Schreiben vom 17.06.2009, Az. IV C 5 ‒ S 2332/07/0004, Abruf-Nr. 092102). Der BFH sah das anders. Bei den Zuführungen handelt es sich nicht um gegenwärtig zufließenden Lohn (BFH, Urteil vom 22.02.2018, Az. VI R 17/16, Abruf-Nr. 201527):
- Der Geschäftsführer habe von der GmbH in Höhe der Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto keine Auszahlungen erhalten.
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