· Fachbeitrag · GmbH
Verdeckte Gewinnausschüttung: 100-prozentige Privatnutzung eines Pkw ist steuerlich fatal
| Stößt der Betriebsprüfer bei einer GmbH auf einen Pkw, der von einer dem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) nahestehenden Person genutzt wird, ohne dass dies ausdrücklich geregelt ist, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Steuerlich fatal ist das, wenn der Pkw nur privat genutzt wird. Nach Auffassung des FG Saarland darf dann nämlich die günstige Ein-Prozent-Regelung nicht angewendet werden. |
Die steuerlichen Grundregeln bei der privaten Pkw-Nutzung in der GmbH
Setzt das Finanzamt für die Pkw-Nutzung durch den GGf oder eine ihm nahestehenden Person eine vGA fest, hat das bisher folgende Konsequenzen (BMF, Schreiben vom 3.4.2012, Az. IV C 2 - S 2742/08/10001, Abruf-Nr. 121207):
- Auf Ebene der GmbH: Das zu versteuernde Einkommen der GmbH erhöht sich um den gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung (= tatsächlich angefallene Pkw-Kosten plus zehn Prozent Gewinnaufschlag). In Ausnahmefällen wird es auch nicht beanstandet, wenn die vGA in Höhe der Ein-Prozent-Regelung angesetzt wird.
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