· Fachbeitrag · GmbH
VGA: FG München gewährt nachträglichen Antrag auf Nutzung des Teileinkünfteverfahrens
| Damit Gewinnausschüttungen einer GmbH nach dem günstigen Teileinkünfteverfahren besteuert werden, muss der Gesellschafter den Antrag für diese Besteuerungsform zusammen mit seiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Was gilt aber, wenn das Amt eine verdeckte Gewinnausschüttung festsetzt? Darf er den Antrag dann nachholen? Das FG München meint „Ja“. Endgültig entscheiden muss aber der BFH. |
Voraussetzungen für die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
Gewinnausschüttungen eines GmbH-Gesellschafters unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Das günstigere Teileinkünfteverfahren kommt zur Anwendung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Gesellschafter ist
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