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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Fahrtenbuch muss leserlich und logisch sein

    | Kann die Handschrift im Fahrtenbuch nur der Arbeitnehmer oder Unternehmer selbst entziffern und sind die Eintragungen nicht logisch, ist das Fahrtenbuch nach Auffassung des BFH als unwirksam einzustufen ( BFH, Beschluss vom 14.3.2012, Az. VIII B 120/11 ; Abruf-Nr. 121454 ). |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Achten Sie in handschriftlichen Fahrtenbüchern auf Lesbarkeit.
    • Vermeiden Sie sich widersprechende Angaben.
    • Lassen Sie sich aber nicht dazu verleiten, ein Fahrtenbuch auf Excel-Basis zu führen, weil Sie eine schlechte Handschrift haben. Das Finanzamt akzeptiert solche Fahrtenbücher nicht, weil Aufzeichnungen in Excel-Dateien nachträglich geändert werden können.

    Weiterführender Hinweis

    • Praxisnahe Empfehlungen zum Fahrtenbuch finden Sie auf wiso@iww.de unter dem Reiter „Downloads“, Rubrik „Arbeitshilfen/Checklisten“, Unterrubrik „Werbungskosten/Betriebsausgaben“, Titel „So gestalten Sie Fahrtenbücher finanzamtssicher“
    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 2 | ID 33676090