05.08.2021 · Nachricht · Kundenveranstaltungen
Weinprobe zu Werbezwecken für Privatkunden: Steuerpflichtig?
| Wendet ein Unternehmen Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zu, muss es keine pauschale Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 EStG ans Finanzamt abführen. Zu diesem Schluss ist jedenfalls das FG Baden-Württemberg im Fall eines Kreditinstituts gelangt. Ob dies auch der BFH so sieht, wird sich zeigen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig