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  • 05.08.2021 · Nachricht · Kundenveranstaltungen

    Weinprobe zu Werbezwecken für Privatkunden: Steuerpflichtig?

    | Wendet ein Unternehmen Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zu, muss es keine pauschale Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 EStG ans Finanzamt abführen. Zu diesem Schluss ist jedenfalls das FG Baden-Württemberg im Fall eines Kreditinstituts gelangt. Ob dies auch der BFH so sieht, wird sich zeigen. |