· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Betriebsveranstaltung 2015: 110-Euro-Freibetrag löst 110-Euro-Freigrenze ab
| Ein Unternehmer, der im Jahr 2015 Betriebsveranstaltungen durchführt, muss völlig neue Spielregeln bei der Lohn- und Umsatzsteuer beachten. Die wichtigste - im Zollkodex-Anpassungsgesetz enthaltene - Neuregelung besteht darin, dass aus der Freigrenze von 110 Euro ein Freibetrag von 110 Euro geworden ist. Doch das ist längst nicht alles. |
Die Folgen bei Überschreitung des 110-Euro-Freibetrags
Werden einem Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung brutto mehr als 110 Euro zugewendet, wird - wie vor 2015 auch - Lohnsteuer fällig und dem Unternehmen geht der Vorsteuerabzug verloren. Neu ist, dass diese steuerlichen Konsequenzen nicht mehr für den gesamten Betrag gelten, sondern nur für den Betrag, der über 110 Euro liegt. Aus der Steuerfreigrenze in Höhe von 110 Euro ist ein gleich hoher Freibetrag geworden.
Rechtslage 2014 | Rechtslage 2015 | |
Beispiel: Kosten je Arbeitnehmer | 160 Euro | 160 Euro |
Lohnsteuer und Minderung Vorsteuerabzug | Ja, bezogen auf 160 Euro | Ja, aber nur bezogen auf 50 Euro |
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