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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Betriebsveranstaltung 2015: 110-Euro-Freibetrag löst 110-Euro-Freigrenze ab

    | Ein Unternehmer, der im Jahr 2015 Betriebsveranstaltungen durchführt, muss völlig neue Spielregeln bei der Lohn- und Umsatzsteuer beachten. Die wichtigste - im Zollkodex-Anpassungsgesetz enthaltene - Neuregelung besteht darin, dass aus der Freigrenze von 110 Euro ein Freibetrag von 110 Euro geworden ist. Doch das ist längst nicht alles. |

    Die Folgen bei Überschreitung des 110-Euro-Freibetrags

    Werden einem Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung brutto mehr als 110 Euro zugewendet, wird - wie vor 2015 auch - Lohnsteuer fällig und dem Unternehmen geht der Vorsteuerabzug verloren. Neu ist, dass diese steuerlichen Konsequenzen nicht mehr für den gesamten Betrag gelten, sondern nur für den Betrag, der über 110 Euro liegt. Aus der Steuerfreigrenze in Höhe von 110 Euro ist ein gleich hoher Freibetrag geworden.

     

    Rechtslage 2014

    Rechtslage 2015

    Beispiel: Kosten je Arbeitnehmer

    160 Euro

    160 Euro

    Lohnsteuer und Minderung Vorsteuerabzug

    Ja, bezogen auf

    160 Euro

    Ja, aber nur bezogen auf 50 Euro