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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Drei Grundsatzurteile zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG

    | Ein Unternehmer muss die 30-prozentige Pauschalsteuer für Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer nur ans Finanzamt abführen, wenn die Zuwendungen beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Das hat der BFH in drei Grundsatzentscheidungen zu § 37b EStG klargestellt. |

     

    Die Entscheidungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    • Ist der Beschenkte in Deutschland erfasst, bleibt die Zuwendung steuerfrei, wenn sie dem Empfänger nicht im Rahmen einer der Einkommensteuer unterliegenden Einkunftsart zufließen. Steuerfrei bleiben auch Zuwendungen an Arbeitnehmer, wenn diese aus rein betrieblichen Gründen an Kunden-Events mit Geschenk-Charakter teilnehmen (BFH, Urteil vom 16.10.2103, Az. VI R 78/12; Abruf-Nr. 140169).

     

    PRAXISHINWEIS | Beschenkt Ihr Unternehmen Kunden, Geschäftspartner und Arbeitnehmer, sollten Sie bereits im Vorfeld klären, ob die Zuwendungen beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Eine Arbeitshilfe dazu erhalten Sie in der nächsten Ausgabe.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 4 | ID 42494280

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