· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Geschenke an Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer: Neues zur 35-Euro-Grenze
| Schlechte Nachrichten zur Pauschalbesteuerung von Geschenken an Geschäftspartner nach § 37b EStG kommen vom BFH und FG Bremen. Der BFH hat klargestellt, dass die 30-prozentige Pauschalsteuer zum Wert des Geschenks hinzugerechnet und in die 35-Euro-Grenze eingerechnet wird. Vom FG Bremen kommt die Aussage, dass § 37b auch greift, wenn Sie Mitarbeitern Ihrer Geschäftspartner etwas zuwenden. SSP bringt Sie deshalb in punkto § 37b EStG auf den Stand der Dinge. |
Der Sinn und Zweck von § 37b EStG
Im Wirtschaftsleben ist es üblich, Geschäftspartner zu beschenken oder sie zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen einzuladen. Solche Geschenke können beim Empfänger zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen. Müsste er aber den Wert der Einladung oder des Geschenks versteuern, würde der Zweck des Geschenks vereitelt. Deshalb dürfen Sie als Unternehmer die Einkommensteuer des Beschenkten übernehmen, die auf das Geschenk entfällt. Der pauschale Steuersatz beträgt 30 Prozent (§ 37b EStG).
Das BFH-Urteil zur 35-Euro-Grenze
Der BFH hat sich jetzt damit befasst, ob auch die Übernahme der Versteuerung als Geschenk gilt und damit die Geschenkwert-Grenze faktisch sinkt, und wie sich die Bemessungsgrundlege für die Pauschalsteuer berechnet.
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