· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Grenzgänger Luxemburg: 20-Tage-Regelung beachten
| Grenzpendler, die bei einem Arbeitgeber in Luxemburg angestellt sind, sollten die neue Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland zu den steuerlichen Folgen kennen. |
HINTERGRUND | Bei Grenzpendlern nach Luxemburg schaut die Finanzverwaltung derzeit ganz genau hin. Weil die Steuer in Luxemburg niedriger ist, haben viele Arbeitgeber deutsche Mitarbeiter in Niederlassungen in Luxemburg angemeldet, obwohl diese ihre Arbeit in deutschen Niederlassungen verrichteten. In diesem Fall hätte jedoch der Lohn, der auf die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit entfällt, auch in Deutschland versteuert werden müssen.
PRAXISHINWEIS | Die Verständigungsvereinbarung regelt Folgendes (BMF, Schreiben vom 14.6.2011, Az: IV B 3-S 1301-LUX/10/10003):
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