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  • · Nachricht · Lohnsteuer

    Neue Kaufkraftzuschläge für Auslandsentsendung zum 1. Januar 2013

    | Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können diesen höhere Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags abgelten. Wichtig zu wissen, dass sich die Kaufkraftzuschläge für einige Länder zum 1. Januar 2013 erhöht haben. |

     

    PRAXISHINWEIS | Der Vorteil des Kaufkraftausgleichs liegt darin, dass diese Zahlung unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 64 Satz 3 EStG beim Arbeitnehmer steuerfrei ist.

    Weiterführender Hinweis

    • Neue Werte im BMF-Schreiben vom 10. Januar 2013 (Az. IV C 5 - S 2341/12/10002; Abruf-Nr. 130125).
    Quelle: ID 37497380