20.12.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen begünstigt
| Wer 2014 ein Elektro- oder Hybridfahrzeug für seinen betrieblichen Fuhrpark erwirbt und dieses privat nutzt oder es einem Mitarbeiter zur Privatnutzung überlässt, profitiert von Steuervergünstigungen, wenn der Privatanteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird: Der für die Ein-Prozent-Regelung maßgebliche Bruttolistenpreis mindert sich nämlich um 450 Euro je kWh Batteriekapazität, maximal um 9.500 Euro. |
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