· Fachbeitrag · Mitarbeiterbeteiligung
Die Inflationsausgleichsprämie: Warum nicht investiv statt konsumtiv im Betrieb nutzen?
von Stefan Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH, Bamberg
| Viele Unternehmen wollen Mitarbeitern die neue Inflationsausgleichsprämie gewähren bzw. haben es schon getan. Im „klassischen Auszahlungsfall“ wird sie sozusagen „konsumtiv“ verwendet. Es geht aber auch anders. Die Inflationsausgleichsprämie kann auch „als Investition in das Unternehmen“ gestaltet werden und so die Mitarbeiterbindung steigern ‒ z. B. über ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell. SSP klärt über die „alternative Inflationsausgleichsprämie“ auf. |
Der Hintergrund der Inflationsausgleichsprämie
Als Arbeitgeber können Sie vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro einmalig oder in Teilbeträgen steuer- und abgabenfrei an Ihre Mitarbeiter zahlen. Dazu wurde § 3 Nr. 11c EStG eingeführt. Es liegt allein in Ihrem Ermessen, ob und in welcher Höhe und Form Sie Ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewähren.
Die Inflationsausgleichsprämie als Win-Win-Modell nutzen
Da die Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige Leistung ist, unterliegt Sie nicht dem Verbot der Lohnverwendungsabrede. D. h.: Sie können bestimmen, ob Sie die Prämie voll oder in Teilen zur Auszahlung bringen, und wie ‒ bei einer Teilauszahlung ‒ der Restbetrag Ihrer Zuwendung verwendet werden soll. Das können Sie sich zum Vorteil machen, indem Sie die Inflationsausgleichsprämie zum Aufbau eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells nutzen.
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