· Fachbeitrag · Steueränderungen
Reisekostenrecht 2014: Fiskus hat Angehörige im Visier
| Nachdem das BMF sein finales Anwendungsschreiben zum neuen Reisekostenrecht ab 2014 veröffentlicht hat, können sich Unternehmen daran begeben, ihre Lohnbuchhaltung an die künftigen steuerlichen Vorgaben anzupassen. Besondere Vorkehrungen sollten Unternehmer treffen, die Angehörige im Betrieb angestellt haben. |
Hintergrund | Ab dem 1. Januar 2014 müssen Arbeitgeber festlegen, an welchem Tätigkeitsort ein Arbeitnehmer seine „erste Tätigkeitsstätte“ hat. Die Fahrten zu allen anderen Einsatzorten finden dann im Rahmen einer steuerlich günstigeren Auswärtstätigkeit statt. Das BMF hat schon mitgeteilt, dass mitarbeitende Angehörige unter besonderer Beobachtung stehen. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass ein Unternehmer seinen Ehegatten aus rein steuerlichen Gründen einer ersten Tätigkeitsstätte zuordnet, obwohl dieser dort gar nicht tätig wird (BMF, Schreiben vom 30.9.2013, Az. IV C 5 - S 2353/13/10004; Tz. 9; Abruf-Nr. 133156).
PRAXISHINWEIS | Wer einen Ehegatten im Betrieb angestellt hat, sollte also besondere Nachweise führen und im Lohnkonto aufbewahren, die dessen Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte bestätigen. Im Visier des Finanzamts sind übrigens nicht nur Unternehmens-Inhaber, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (und ihre angestellten Angehörigen). |