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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Hohe Hürden für „Rückwechsel“ der Gewinnermittlungsart

    | Sind Sie selbstständig tätig und wechseln Ihre Gewinnermittlungsart von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschussrechnung und dieser Wechsel bringt Ihnen steuerliche Nachteile, können Sie im selben Jahr die Gewinnermittlungsart nicht erneut wechseln. Es sei denn, es liegen besondere Gründe vor. Das hat der BFH klargestellt. |

     

    • Beispiel

    Unternehmerin Huber hat bisher bilanziert. Zum 01.01.2015 ist sie offiziell zur Einnahmen-Überschussrechnung gewechselt. In der Einkommensteuererklärung 2015 erkennt das Finanzamt eine im Rahmen der Bilanzierung vorgenommene Teilwertabschreibung auf eine Immobilie bei der Einnahmen-Überschussrechnung nicht mehr an. Deshalb möchte Huber im selben Jahr wieder zurück zur Bilanzierung. Geht nicht, weil der erneute Wechsel nur aus steuerlichen Gründen unzulässig ist (BFH, Urteil vom 02.06.2016, Az. IV R 39/13, Abruf-Nr. 188697).

     
    Quelle: ID 44311418