· Fachbeitrag · Steuererklärung
Umsatzsteuer bei „Vier-Drei-Rechnern“: Drei Szenarien und ihre saubere Lösung
| Das Thema „Umsatzsteuer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnunge“ nach § 4 Abs. 3 EStG bereitet in der Praxis immer wieder Kopfzerbrechen. SSP Steuern sparen professionell hat die drei fehleranfälligsten Sachverhalte herausgepickt und zeigt Ihnen, wie Sie diese sauber lösen. |
1. Umsatzsteuer komplett bei den Betriebsausgaben vergessen
Es passiert immer wieder, dass Einnahmen-Überschuss-Rechner eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben und in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung vergessen, die im betreffenden Jahr geleisteten Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben anzusetzen. Können Sie diesen Fehler auch Jahre später noch korrigieren?
Ja. Sie müssen nur einen Antrag auf Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO stellen. Ihren Fehler können Sie dem Sachbearbeiter in die Schuhe schieben. Hätte er Ihre Steuererklärung gewissenhaft bearbeitet, hätte er erkennen müssen, dass die komplette Umsatzsteuer (laut Umsatzsteuererklärung) in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe fehlt (BFH, Urteil vom 27.08.2013, Az. VIII R 9/11, Abruf-Nr. 133544).
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