· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
(Nicht-)Abgabe von elektronischen Steuererklärungen: Was Sie jetzt wissen müssen
| Die Finanzverwaltung zieht in punkto „elektronischer Abgabe von Steuererklärungen, Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen“ die Daumenschrauben an. Das gilt vor allem für Steuererklärungen im unternehmerischen Bereich, die den Veranlagungszeitraum 2012 betreffen. Härte-fallanträge werden nur noch im Ausnahmefall anerkannt. Machen Sie sich deshalb mit den finanzamtsinternen Vorschriften vertraut, um Verspätungszuschläge und andere Kalamitäten zu vermeiden. |
Fiskus macht im Veranlagungszeitraum 2012 ernst
Als Vertreter erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinneinkünfte) und müssen daher schon seit 2011 ihre Steuererklärung elektronisch abgeben (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG). Im Veranlagungszeitraum 2011 hat die Finanzverwaltung noch beide Augen zugedrückt. Egal, ob steuerlich beraten oder nicht: Es wurde nicht beanstandet, wenn Sie Ihre Gewinneinkünfte weiter auf Papier erklärt haben.
Beachten Sie | Im Veranlagungszeitraum 2012 ist das anders. Die Finanzverwaltung akzeptiert Steuererklärungen auf Papier grundsätzlich nicht mehr.
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