· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Unternehmer müssen Steuererklärung 2011 elektronisch abgeben
| Steuerzahler mit Gewinneinkünften müssen bereits ihre Steuererklärungen für 2011 in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln. Darauf hat das Bayerische Landesamt für Steuern hingewiesen. |
Unter www.finanzamt.bayern.de/lfst/ finden Sie zwar ausführliche Informationen zur Registrierung und Authentifizierung, aber keine Tipps, unter welchen Umständen Sie sich von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung befreien lassen können.
PRAXISHINWEISE | Informationen zur Befreiung finden Sie in § 150 Abs. 8 AO. Sie kommt (auf Antrag) in Frage, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
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Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 6 | ID 31099500