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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Unternehmer müssen Steuererklärung 2011 elektronisch abgeben

    | Steuerzahler mit Gewinneinkünften müssen bereits ihre Steuererklärungen für 2011 in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln. Darauf hat das Bayerische Landesamt für Steuern hingewiesen. |

     

    Unter www.finanzamt.bayern.de/lfst/ finden Sie zwar ausführliche Informationen zur Registrierung und Authentifizierung, aber keine Tipps, unter welchen Umständen Sie sich von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung befreien lassen können.

     

    PRAXISHINWEISE | Informationen zur Befreiung finden Sie in § 150 Abs. 8 AO. Sie kommt (auf Antrag) in Frage, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

    • Sie haben derzeit keinen finanziellen Spielraum und auch nicht die Zeit, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
    • Sie haben weder einen PC noch einen Internetzugang.
    • Sie buchen auf Papier ohne EDV-Software.
    • Sie haben keinen Steuerberater und sind aus Altersgründen mit der elektronischen Übermittlung Ihrer steuerlichen Daten überfordert.
    • Sie geben Ihr Unternehmen in Kürze auf und müssten viel Geld investieren, um die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung zu schaffen.
     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 6 | ID 31099500