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  • 21.04.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    § 13b UStG: Praxisorientierte Lösung für Bauträgerfälle in Sicht

    | Typische Bauträger werden für Bauleistungen, die sie in Auftrag gegeben haben, nicht zum Schuldner der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Diese Entscheidung des BFH aus dem Jahr 2013 hatte vor allem für Bauunternehmer ungünstige umsatzsteuerliche Folgen. Ein Beschluss des BFH macht nun aber Hoffnung auf eine praxisorientierte Lösung. |