· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Differenzbesteuerung im Handel: Grenzen der Kleinunternehmerregelung richtig ziehen
| Die Grenzen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung neu gezogen hat ein Gebrauchtwagenhändler vor dem FG Köln. Er wehrte sich erfolgreich dagegen, für differenzbesteuerte Verkäufe Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Erfahren Sie, warum das FG Köln so entschieden hat und wer außer Kfz-Händlern noch von der Entscheidung profitieren kann. |
Finanzverwaltung: Gebrauchtwagenhändler muss Umsatzsteuer zahlen
Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn ihre Umsätze im laufenden Jahr 50.000 Euro und im vorangegangenem Jahr 17.500 Euro nicht übersteigen. (Nur am Rande: Die Grenze für das vorangegangene Jahr soll 2017 auf 20.000 Euro steigen. Das sieht der Entwurf des „Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes“ vor.)
Die Finanzverwaltung stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass zur Prüfung, ob die genannten Grenzen überschritten wurden, auf das gesamte vereinnahmte Entgelt und nicht nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis abzustellen sei (Abschn. 19.3. S. 5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).Dagegen hat ein Gebrauchtwagenhändler vor dem FG Köln geklagt.
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