Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.01.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer

    EuGH: (Auch) Vergütung für kündigungsbedingt nicht mehr erbrachte Bau- und Planungsleistungen ist umsatzsteuerpflichtig

    | Wird ein Bau- oder Planungsvertrag vom Auftraggeber frei gekündigt, ist es in Deutschland so, dass die Vergütung, die auf die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen entfällt, nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Das könnte sich bald ändern. Der EuGH ist nämlich der Auffassung, dass die gesamte Kündigungsvergütung umsatzsteuerpflichtig ist. |

    Lehrvideos

    Ausgewiesene Steuerexperten machen Sie alle 14 Tage mit einem aktuellen steuerlichen Thema vertraut.

    Mehr Videos