24.11.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Keine Aktivitäten am Firmensitz: Vorsteuerabzug bleibt erhalten
| Unternehmern wird für Eingangsrechnungen oft der Vorsteuerabzug versagt, wenn sich herausstellt, dass der leistende Unternehmer an seiner angegebenen Firmenadresse gar keine geschäftlichen Aktivitäten entfaltet hat. Ob das so richtig ist, muss der BFH entscheiden. Das FG Köln hält diese fiskalische Vorgehensweise jedenfalls für „veraltet“. |
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