· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neues zur Dienstwagenüberlassung an Mitarbeiter im Ausland
| Stellt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der seinen Wohnsitz im Ausland hat, einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung zur Verfügung, stuft das BMF die Dienstwagengestellung jetzt als langfristige Vermietung ein. Das bringt für Arbeitgeber zusätzliche steuerliche Verpflichtungen mit sich. |
Hintergrund | Nach Ansicht der BMF handelt es sich bei der Überlassung des Dienstwagens um eine entgeltliche Leistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nummer 1 Satz 1 UStG. Der Leistungsort für diese langfristige Vermietung befindet sich am Ort des Wohnsitzes des Mitarbeiters - bei Mitarbeitern mit Wohnsitz im Ausland also im Ausland. In diesem Fall muss sich das Unternehmen zu Umsatzsteuerzwecken im Ausland registrieren lassen und die Umsatzsteuer für die Dienstwagengestellung im Ausland anmelden und abführen (BMF, Schreiben vom 12.9.2013, Az. IV D 3 - S 7117-e/13/10001; Abruf-Nr. 133061).