· Nachricht · Umsatzsteuer
Rechnung: Ohne welche Angaben droht die Vorsteuerkürzung?
| Berechtigen ein fehlender Leistungszeitpunkt, eine fehlende Steuernummer und eine fehlende Leistungsbeschreibung zur Kürzung des Vorsteuerabzugs? Mit diesen Rechnungsstellungsfragen hat sich der BFH befasst. |
Der BFH hat zu den 3 Rechnungsangaben wie folgt Stellung bezogen (BFH, Urteil vom 01.03.2018, Az. V R 18/17, Abruf-Nr. 201554):
- Leistungszeitpunkt: Fehlt in einer Eingangsrechnung der Leistungszeitpunkt, muss das nicht zwingend dazu führen, den Vorsteuerabzug zu versagen. Können Sie den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung mit anderen Unterlagen nachweisen, ist umsatzsteuerlich nichts zu beanstanden.
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